Gesetzentwurf: Arbeitszeit soll sofort erfasst werden

Der Bund möchte die digitale Zeiterfassung für einige Branchen deutlich ausweiten und verschärfen. Folgende Änderungen sollen zukünftig in Kraft treten:

·        Arbeitgeber in zahlreichen Branchen müssen künftig die tägliche Arbeitszeit ihrer Beschäftigten stets sofort und digital und „manipulationssicher“ dokumentieren.

·        Erfasste Daten dürften „nicht ohne Kenntlichmachung überschrieben, gelöscht oder geändert werden“ können.

·        Die geplante Neufassung von Paragraf 17 des Mindestlohngesetzes bezieht sich aber nicht nur auf geringfügig Beschäftigte. Sie erstreckt sich auch auf Arbeitgeber, die Arbeitnehmer nach Paragraf 8 Absatz 1 des Buches Sozialgesetzbuches oder in den in Paragraf 2a des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes genannten Wirtschaftsbereichen beschäftigen.

§ Darunter fallen folgende Branchen: Bau-, Personenbeförderungs-, Speditions-,
Gebäudereinigungs- und Sicherheitsgewerbe
 

·       es werden ca. 300 Euro pro (kleinerem) Betrieb für die Einführung einer digitalen Zeiterfassung geschätzt 

Zusammenfassend wird man früher oder später als Unternehmen in den genannten Branchen tätig werden müssen.

Wir unterstützen Sie gerne bei einer reibungslosen Implementierung einer digitalen Zeiterfassung.
Zögern Sie nicht uns zu kontaktieren, wir beraten Sie gerne persönlich.

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